AGB

LIEFER- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Die Preise verstehen sich ab Lager Densbüren. Bei Postversand werden Ihnen Porto und Verpackung zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Für Lieferungen mit unseren eigenen Fahrzeugen berechnen wir 4.7 % vom Warenwert, jedoch mindestens CHF 94.00 und höchstens CHF 655.00 (Engadin, TI, VS, VD, GE minimal CHF 118.00). Die Lieferungen werden im Normalfall durch die Mitarbeiter der B+M AG ausgeführt. Die Montagen können bauseitig, mit Hilfe eines Monteurs der B+M AG oder pauschal durch die B+M AG erledigt werden. Alle Monteure haben ein vollständig ausgerüstetes Montagefahrzeug mit dem entsprechenden Werkzeug und das Wissen für eine speditive Montage. Modell-, Ausführungs- und Preisänderungen behalten wir uns vor. Alle Preise inkl. MwSt.

Euro-Paletten (EP) werden vor Ort ausgetauscht oder mit CHF 12.00 in Rechnung gestellt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Preise
Die Preise verstehen sich ab Lager Densbüren inklusive der am Rechnungsdatum aktuellen Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Preise sind freibleibend und können jederzeit widerrufen werden.

Produkte
Technische Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten.
Die Bauteile bestehen aus Recycling-Kunststoff. Produktionstechnisch bedingt können die Oberflächen von Recycling-Produkten strukturiert sein und die Profile und Fertigteile Einschlüsse bzw. Lunker enthalten. Unterschiede in der Farbe sind möglich und kein Grund zur Beanstandung. Abweichungen in den Abmessungen (+/- 3 %) sind materialbedingt möglich.

Lieferfristen
Die Lieferfristen werden so genau wie möglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Nur schriftlich zugesicherte Liefertermine gelten als vereinbart. Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Forderung von Schadenersatz.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt mit der Post oder mit dem LKW bis Domizil oder Talstation. Die Zufahrt muss für Fahrzeugen mit 25 t und 2.50 m Breite möglich sein. Umlade- oder Fremdtransporte zum Zielort werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen weder verkauft noch verpfändet werden. 

Montage
Die Montagen werden separat aufgeführt. Nötige Zusatzarbeiten, die anlässlich der Montagen entstehen, werden separat in Rechnung gestellt.

Reklamationen und Rücksendungen
Reklamationen wegen fehlenden oder mangelhaften Teilen können nur innert 10 Tagen nach Lieferung entgegengenommen werden. Rücksendungen und Retouren erfordern die Zustimmung der B+M Haus- und Agrotech AG. Für Umtriebe werden 20 % des Brutto-Warenwertes einbehalten. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für Retouren, welche in verschmutztem Zustand bei uns eingehen, wird eine Reinigungspauschale entsprechend dem Aufwand erhoben. Spezialanfertigungen sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.

Zahlungskonditionen
Die Zahlung erfolgt in der Regel innert der vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung und nach Annahme des gelieferten Materials. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 Prozent verrechnet. 

20 Jahre Garantie
Wir garantieren Ihnen, dass unsere hanit®-Kunststoff-Recycling-Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung und 20 Jahre danach frei von Materialfehlern sind. Die Farbgebung ist nicht Bestandteil der Garantie.
Wenn unsere hanit®-Kunststoff-Recycling-Produkte in der Garantiezeit bei sachgemässem Einsatz und Verwendung Materialfehler aufweisen, werden wir Ihnen die Ware nach erfolgter Prüfung ersetzen (Ersatzlieferungsgarantie).
Voraussetzung für unsere Garantieleistung ist, dass Montage und Anwendung des Produktes gemäss der vorliegenden Montageanleitungen und Einbauempfehlungen erfolgt ist.
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
→ Mängel, die auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
→ Mängel wie z. B. Verfärbungen oder Ausdehnungen, die durch Klima- und Wetterbedingungen hervorgerufen werden.
→ Mängel, die auf das Verhalten des Kunden oder von Dritten zurückzuführen sind (unsachgemässe Verwendung und Montage, Veränderung am Produkt, Verwendung von Fremdteilen, unsachgemässer Transport, Verpackung und Lagerung).
→ Sonderanfertigungen, Industrieprofile, -fertigteile und -systeme.
→ Armierte Pfähle und Pfosten, deren Garantie auf fünf Jahre begrenzt ist.

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